Gesetze / Güterkraftverkehrsgesetz
GüKG§ 10 Organisation
Stand: 14.03.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/G%C3%BCKG%201998/10#abs-1 (1) Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (Bundesamt) ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr. Es wird von dem Präsidenten geleitet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/G%C3%BCKG%201998/10#abs-2 (2) Der Aufbau des Bundesamtes wird durch das Bundesministerium für Verkehr geregelt.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 10 GüKG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 22.03.1989 – II R 15/86Zitiert von 6
- OLG Hamm, 04.11.1987 – 12 U 28/87
- BFH, 10.08.1989 – X R 176/87, X R 177/87Zitiert von 1
- VG Berlin, 24.02.2010 – 1 A 114.08
- BFH, 22.01.1992 – I R 43/91Zitiert von 10
- BFH, 04.12.1991 – I R 148/90Zitiert von 12
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 19.12.2012 – 3 B 45.12Zitiert von 3
- BVerwG, 13.12.2012 – 3 B 47.12Zitiert von 1
- BVerwG, 24.06.2010 – 3 C 14/09Genehmigung eines Parallelverkehrs im Linienverkehr; befriedigende Verkehrsbedienung; wesentliche Verbesserung durch günstige Fahrpreise
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 GüKG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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02.03.2023 Ausfertigung
§ 10 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. I Nr. 56)
BGBl. 2023 I Nr. 56
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31.08.2015 Ausfertigung
§ 10 geändert durch Artikel 492 des Gesetzes vom 31. August 2015 (BGBl. I 1474)
BGBl. 2015 I S. 1474
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31.10.2006 Ausfertigung
§ 10 geändert durch Artikel 295 des Gesetzes vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I 2407)
BGBl. 2006 I S. 2407
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29.10.2001 Ausfertigung
§ 10 geändert durch Artikel 251 des Gesetzes vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I 2785)
BGBl. 2001 I S. 2785
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.